Verlässlich mobil mit unserem Behindertenfahrdienst in Weisendorf
Mobilität ermöglicht Begegnungen, gesellschaftliche Teilhabe und die Wahrnehmung wichtiger Termine. Wenn dafür ein speziell geeignetes Fahrzeug erforderlich ist, steht unser Behindertenfahrdienst Fahrgästen aus Weisendorf als erfahrener Ansprechpartner zur Seite. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen befördern wir Menschen mit Behinderung im Mietwagen oder direkt im Rollstuhl sitzend. Auch bei der Nutzung eines Elektrorollstuhls oder E-Scooters können unsere entsprechend ausgestatteten Spezialfahrzeuge eingesetzt werden. Als Familienbetrieb legen wir Wert auf persönliche Absprachen und eine zuverlässige Organisation der gewünschten Fahrt.
Vom einzelnen Termin bis zur regelmäßigen Beförderung
Mobilitätsbedarf lässt sich nicht auf einen bestimmten Fahrtzweck reduzieren. Manchmal wird ein Fahrzeug für einen einzelnen Termin benötigt, in anderen Fällen soll eine regelmäßig wiederkehrende Strecke organisiert werden. Unser Behindertenfahrdienst berücksichtigt diese unterschiedlichen Anforderungen und richtet die Planung an der jeweiligen Situation aus.
Mögliche Einsatzbereiche unseres Fahrdienstes sind:
- regelmäßige Wege zu Einrichtungen
- persönliche Termine
- Tagesstätten und weitere Anlaufstellen
- Besuche bei Familie und Bekannten
- private Freizeitaktivitäten
- Fahrten mit Rollstuhl oder elektrischen Mobilitätshilfen
Fahrzeugauswahl nach dem tatsächlichen Mobilitätsbedarf
Ob Kleinbus oder Rollstuhlfahrzeug: Welches Fahrzeug benötigt wird, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen Fahrt ab. Besonders bei Rollstuhlfahrgästen spielen Art und Größe des Hilfsmittels eine wichtige Rolle. Hinzu kommen die Anzahl der Fahrgäste und mögliche Begleitpersonen.
Unser Fuhrpark umfasst verschiedene Kleinbusse, spezielle Rollstuhlfahrzeuge und Minibusse. Auch wenn mehrere Rollstühle transportiert werden sollen oder ein Elektrorollstuhl beziehungsweise E-Scooter genutzt wird, können passende Spezialfahrzeuge zur Verfügung stehen. Beschreiben Sie uns bei Ihrer Anfrage möglichst genau, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So können wir die Fahrzeugplanung für Ihre Fahrt aus Weisendorf entsprechend vorbereiten.
Seit Jahrzehnten zuverlässig in der Personenbeförderung
Unser Familienunternehmen ist bereits seit 1984 in der Personenbeförderung tätig und wird inzwischen in zweiter Generation geführt. Für den Behindertenfahrdienst sind wir seit 2010 nach dem Sozialgesetzbuch für alle Kategorien zugelassen.
Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden auf die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit vorbereitet sind. Dazu gehören Schulungen zur Rollstuhlbeförderung ebenso wie Fahrsicherheits- und Erste-Hilfe-Kurse. Darüber hinaus unterstützen wir unser Personal auf dem Weg zum Personenbeförderungsschein beziehungsweise zum Omnibusführerschein D1. Erfahrung, Weiterbildung und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Fahrgästen greifen dabei ineinander.
Schülerbeförderung für Weisendorf individuell abstimmen
Unser Leistungsangebot umfasst neben dem Behindertenfahrdienst auch die Schülerbeförderung. Mit unseren Kleinbussen fahren wir Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche morgens zur jeweiligen Schule oder Tagesstätte und am Nachmittag wieder zurück nach Hause.
Die Beförderung steht Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Je nach individuellem Bedarf und vereinbartem Rahmen können die Fahrten außerdem mit oder ohne Begleitperson stattfinden. Bei regelmäßigen Schülerfahrten aus Weisendorf stimmen wir relevante Informationen wie Abholpunkt, Ziel, Fahrtzeiten und besondere Anforderungen möglichst frühzeitig ab.
Ihre Fahranfrage richtig vorbereiten
Eine möglichst vollständige Anfrage hilft uns dabei, die passende Beförderungsmöglichkeit zu prüfen. Folgende Informationen sind dafür besonders hilfreich:
- Adresse des Abholortes und gewünschtes Ziel
- Datum und zeitlicher Rahmen der Fahrt
- Zahl der Fahrgäste und Begleitpersonen
- Art und gegebenenfalls Größe der verwendeten Mobilitätshilfe
- Angabe, ob die Fahrt einmalig oder regelmäßig stattfinden soll
Wenn Sie über einen Berechtigungsausweis für den Behindertenfahrdienst verfügen, geben Sie dies ebenfalls an. Wir befördern Fahrgäste mit entsprechendem Ausweis in allen Kategorien. Fahrten für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch XII § 54 Abs. 1 gehören ebenfalls zu unserem Angebot. Weitere Einzelheiten für Ihre Fahrt in Weisendorf stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.