Ihr Behindertenfahrdienst für sichere Mobilität in Adelsdorf
Mobilität bedeutet, Termine wahrnehmen, vertraute Menschen treffen und den Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten zu können. Mit unserem Behindertenfahrdienst unterstützen wir Fahrgäste aus Adelsdorf, die für ihre Wege ein geeignetes Fahrzeug und einen verlässlichen Fahrdienst benötigen. Wir befördern Menschen mit Behinderung im Mietwagen oder im Rollstuhl sitzend und richten die Fahrt nach der jeweiligen Mobilitätssituation aus. Auch Elektrorollstühle und E-Scooter können mit unseren dafür vorgesehenen Spezialfahrzeugen befördert werden. Als Familienunternehmen aus Höchstadt an der Aisch verbinden wir langjährige Erfahrung mit einem freundlichen, persönlichen Service.
Verlässliche Fahrten für unterschiedliche Alltagssituationen
Eine Fahrt kann aus vielen Gründen erforderlich sein. Manche Fahrgäste benötigen den Fahrdienst regelmäßig, andere möchten einen einzelnen Termin wahrnehmen oder eine bestimmte Strecke sicher zurücklegen. Unser Angebot richtet sich daher nicht nur an eine einzelne Altersgruppe oder einen festgelegten Fahrtanlass.
Typische Anfragen betreffen unter anderem:
- Fahrten zu persönlichen Terminen
- Wege zu Tagesstätten oder anderen Einrichtungen
- regelmäßige Beförderungen
- Freizeit- und Besuchsfahrten
- Fahrten mit Rollstuhl, Elektrorollstuhl oder E-Scooter
Passende Fahrzeuge statt einer Lösung für alle
Die Anforderungen an einen Behindertenfahrdienst unterscheiden sich von Fahrgast zu Fahrgast. Eine Person kann in einem Mietwagen mitfahren, während eine andere während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt. Auch Größe, Gewicht und Bauart eines Rollstuhls beeinflussen die Fahrzeugwahl.
Zu unserem Fuhrpark gehören Kleinbusse, Rollstuhlfahrzeuge und Minibusse. Unsere Spezialfahrzeuge eignen sich auch für mehrere Rollstühle sowie für Elektrorollstühle und E-Scooter. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage deshalb bitte mit, welches Hilfsmittel genutzt wird und wie viele Personen mitfahren möchten. Anhand dieser Informationen prüfen wir, welches Fahrzeug für die gewünschte Fahrt infrage kommt.
Behindertenfahrdienst mit Erfahrung seit 1984
Transfair Personenbeförderung wurde 1984 gegründet und wird heute als Familienunternehmen in zweiter Generation geführt. Seit 2010 sind wir für den Behindertenfahrdienst nach dem Sozialgesetzbuch für alle Kategorien zugelassen. Diese Erfahrung bildet die Grundlage für einen Fahrdienst, bei dem Zuverlässigkeit und ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Fahrgästen im Mittelpunkt stehen.
Wir schulen unser Personal in der Rollstuhlbeförderung, in Fahrsicherheit und Erster Hilfe. Darüber hinaus unterstützen wir Mitarbeitende beim Erwerb des Personenbeförderungsscheins oder des Omnibusführerscheins der Klasse D1. Für unsere Fahrgäste bedeutet das: Die Beförderung wird von Personal übernommen, das auf seine Aufgaben vorbereitet wird.
Schülerbeförderung für Kinder und Jugendliche aus Adelsdorf
Neben dem Behindertenfahrdienst gehört die Schülerbeförderung zu unseren zentralen Leistungen. Mit unseren Kleinbussen bringen wir Kindergarten- und Schulkinder sowie Jugendliche zur Schule oder Tagesstätte und am Nachmittag wieder nach Hause. Dabei befördern wir junge Fahrgäste mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Je nach vereinbartem Rahmen können die Fahrten mit oder ohne Begleitperson erfolgen. Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Wegen sind klare Absprachen wichtig. Deshalb sollten Abholort, Ziel, benötigte Begleitung und besondere Anforderungen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. So können wir prüfen, wie sich die gewünschte Schülerbeförderung aus Adelsdorf passend organisieren lässt.
Wichtige Informationen für Ihre Fahrtanfrage
Damit wir Ihre Anfrage zügig einordnen können, benötigen wir einige grundlegende Angaben:
- Gewünschter Abholort und Fahrtziel
- Datum und gewünschte Uhrzeit
- Anzahl der Fahrgäste und Begleitpersonen
- Art des Rollstuhls oder eines anderen Hilfsmittels
- Hinweis, ob eine regelmäßige Beförderung gewünscht ist
Falls ein Berechtigungsausweis für den Behindertenfahrdienst vorliegt, teilen Sie uns dies ebenfalls mit. Wir bieten Fahrten für Menschen mit Behinderung auch nach dem Sozialgesetzbuch XII § 54 Abs. 1 an und befördern Fahrgäste mit Berechtigungsausweis in allen Kategorien. Fragen zu Ihrer konkreten Situation klären wir persönlich.